Allg. Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Unternehmen (hier Auftragnehmer genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. Mit Auftragserteilung, schriftlich, mündlich oder fernmündlich, auch über Dritte, werden die AGB in vollem Umfang akzeptiert.
  3. “Produkte” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Fotobücher, Printmedien usw.)

II. Urheberrecht

  1. Dem  Auftragnehmer  steht das Urheberrecht an den Produkten nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Auftragnehmer hergestellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.
  5. Der Besteller eines Produktes  i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Produkt zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  6. Bei der Verwertung der Produkte kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Produktes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
  7. Die Originale verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der Originale  an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

    III Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamationen

    Für die Herstellung der Produkte  wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte  Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Auftragnehmer die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  8. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Produkte  Eigentum des Auftragnehmer.

    Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung  sowie der künstlerisch-technischen Produktgestaltung als auch, sofern nicht vorher schriftlich festgelegt,  dem Produktumfang ausgeschlossen.

    Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Schäden durch technisches Versagen.
  3. Der Auftragnehmer verwahrt die Original bzw. digitalen Daten  sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrten Originale bzw. digitalen Daten  nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung obliegt es dem Auftragnehmer  den Auftraggebe rdarüber zu informieren und ihm die Originael bzw. digitalen Daten zum Kauf anzubieten.
  4. Der Auftragnehmer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der von ihm erstellten Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des verwendeten Materials.
  5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Printmedien und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er auf Grund nicht durch ihn zu beeinflussenden Umstände             (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder technisches Versagen), nicht  in der Lage war, einen Auftrag  ganz oder teilweise durchzuführen,

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem  Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfätigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der  Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Auftragnehmer  berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Geschäftsräume  die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mehrere Produkte  zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten  Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann der Auftragnehmer, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Produkte aus seinem  Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Produkte innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Auftragnehmer eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Auftragnehmer Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmer, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  4. Liefertermine  sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur  bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

    Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des  Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages  bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung von Produkten des  Auftragnehmers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Produkten des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Entsteht durch Fotocomposing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Produkte  des Auftragnehmers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Auftragnehmers  mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Auftragnehmer als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Auftragnehmer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Produkte zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Produkten des Auftragnehmers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen  Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Auftragnehmer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

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